Einleitung
Die von den Gemeinderäten des Laufentals eingesetzte Laufentaler Verhandlungsdelegation zur Zukunft des Spitals Laufen hatte die Absicht, das Spital zusammen mit dem Kanton weiterhin «gesundheitsnah zu nutzen» und dass «das Spitalgebäude an die Laufentaler Gemeinden zurückgehen» solle.
Eine Rechtseinschätzung des Baselbieter Rechtsdienstes kam zum Schluss, dass die Stadtburger Laufen ein Anrecht auf das Land hätten. Die Regierung will mittels einer Vereinbarung das Gebäude abreissen und das Land an die Laufener Stadtburger und Einwohnergemeinde geben.
Gegen den Abriss bildet sich breiter Widerstand. Eine Rekordzahl von 765 Unterschriften hat innert kürzester Zeit gegen diese Vereinbarung das Referendum ergriffen.
In der Zwischenzeit bestätigt ein Rechtsgutachten des Zürcher Staatsrechtsprofessor Prof. Dr. Felix Uhlmann die Einwände des Referendumskomitees, dass der Kanton bei seiner rechtlichen Einschätzung falsch liegt, eine Klausel überlesen hat und somit weder die Laufener Stadtburger noch die Einwohnergemeinde, wie behauptet, ein Anrecht auf das Grundstück haben.
Der Kanton gibt dies indirekt zu, indem er nun NEU von einem «moralischen» Anrecht spricht.
Abstimmungsgegenstand ist die «Vereinbarung über die Eckpunkte für die Rückgabe bzw. Rückübernahme des Spitalareals Laufen». Diese Vereinbarung referenziert in der Einleitung auf die Schenkungsverträge und leitet daraus die entsprechenden Rechtsansprüche ab. Das Rechtsgutachten von Herrn Prof. Dr. Felix Uhlmann belegt eindeutig, dass keine solchen Rechtsansprüche bestehen.
Desweitern besiegelt diese Vereinbarung den Rückbau, also den Abriss des Spitalgebäudes.
Bei dieser Abstimmung geht es nicht um das Gesundheitswesen, sondern um die Zukunft des Spitalgebäudes und dessen Areal. Das Gebäude mit dem Areal haben die Laufentaler 1994 beim Kantonswechsel an den Kanton Baselland als Einheit übertragen und zwar mit der Aufgabe dort dauernd ein Spital zu betreiben – so ist es im Laufentalvertrag §45 festgeschrieben. Es handelt sich hierbei um einen Staatsvertrag der u.a. auch vom Schweizer Volk gutgeheissen wurde.
Schon beim Verfassungsgerichtsentscheid vom 12. Januar 2022 zum Laufentalvertrag hat sich der Kanton und das KSBL rechtlich im wesentlichen Punkt geirrt und argumentiert, dass der Artikel §45 des Laufentalvertrages nicht mehr gelte.
Das Verfassungsgericht hat den Klägern diesbezüglich recht gegeben: Artikel §45 des Laufentalvertrages ist weiterhin gültig und der Kanton muss die Grundversorgung in angepasster Form im Laufental dauernd gewährleisten.
Der Kanton hat im Jahr 2018 festgestellt und im Konsenspapier festgeschrieben, dass im Laufental eine stationäre Rehabilitation nötig ist.
Entgegen dem erklärten Willen der Verhandlungsdelegation wurde dieses stationäre Angebot vorzeitig abgebaut. Bei dem nun geplanten Projekt des KSBL im Birscenter ist keine stationäre Rehabilitation möglich.
Das Land gehört nach wie vor dem Kanton und ist zweckgebunden für ein Spital oder ein Gesundheitszentrum.
Das Gebäude gehört dem öffentlich-rechtlichen KSBL für das auch der Laufentalvertrag §45 gilt.
Der Landrat hat gestützt auf die Verhandlungsergebnisse mit der Laufentaler Delegation den Entscheid gefällt, dass das Land an die Laufentaler «zurückzugeben» sei. Zwischenzeitlich ist erwiesen, dass die diesbezügliche Rechtseinschätzung des Kantons falsch ist: die Stadtburger haben keinen rechtswirksamen Anspruch auf das Land.
Der Kanton kann nicht frei über Land und Gebäude verfügen, sondern muss sich an das Legalitätsprinzip halten: Keine Handlung ohne Rechtsgrundlage. Hält der Landrat an seinem Entscheid fest, das Land aus „moralischen Gründen“ an die Laufentaler zurückzugeben, hat er dies, wie vorgängig ebenfalls, mit den Vertretern des Laufentals neu zu regeln. Die früheren Besitzer des Feningerspitals waren alle 13 Laufentaler Gemeinden.
Der Landrat stützte seinen Entscheid auf die Verhandlungsergebnisse mit der Laufentaler Delegation. Sowohl Landrat, wie auch die Mitglieder der Verhandlungsdelegation haben aufgrund eines offensichtlichen Grundlagenirrtums des kantonalen Rechtsdienstes, nämlich dass das Land den Stadtburgern zustehe, entschieden. Ein Landratsentscheid kann jederzeit korrigiert werden. Somit wird diese Frage letztlich entweder im Landrat oder an der Urne entschieden werden müssen.
Der «Verein Bezirksrat Gesundheit» hat aufgrund seiner Statuten die Anliegen aus dem sog. Konsenspapier zu realisieren. Das Konsenspapier ist die ursprüngliche Einigung zwischen dem Kanton und den Laufentaler Gemeinden, welches ein Gesundheitszentrum mit stationärer Rehabilitation im bestehenden Spitalgebäude vorsieht.
Das Konsenspapier wurde von der Regierung, dem Landrat und dem Baselbieter Volk am 10. Februar 2019 mit einer Zweidrittels-Mehrheit gutgeheissen und ist nach dem Laufentalvertrag die einzige vom Volk genehmigte Regelung zum Spital Laufen. Aufgrund der Ablehnung des Gesamtpaketes «Spitalfusion» durch die Stadt-Basel entwickelte besagtes Konsenspapier keine automatische juristische Wirkung.
Die lancierte Feninger-Volksinitiative will das vom Volk inhaltlich bereits gutgeheissene Konsenspapier deshalb erneut zur Abstimmung bringen. Die Hälfte der Unterschriften ist von den Initianten bereits gesammelt.
Bis zur kantonalen Abstimmung will der „Verein Bezirsrat Gesundheit“ mittels Volksbefragung an den Laufentaler Gemeindeversammlungen die Unterstützung der Bevölkerung im Laufental klären. Bisher unterstützen alle angefragten Gemeinden grossmehrheitlich den «Verein Bezirksrat Gesundheit»: Röschenz am 17. November 2022 (kein Schreibfehler), Liesberg am 7. Dezember 2023 und Dittingen am 11. Dezember 2023. Im Juni folgt die Abstimmung in der Gemeinde Brislach.
Eine erste Gesprächsanfrage der Gemeinde Röschenz wurde vom Regierungsrat bisher abgelehnt. Seine Ablehnung stützte sich dabei auf die zwischenzeitlich überholte Begründung, die Stadtburger hätten Anrecht auf das Land.
An der Gemeindeversammlung in Röschenz vom 23. November 2023 wurde der Gemeinderat aufgefordert erneut diesbezüglich aktiv zu werden.
Die Laufentaler Gemeinden sind aufgefordert gegenüber des Kantons zu intervenieren, weil ein Gemeinwesen nicht freiwillig auf ihr möglicherweise zustehende Vermögen (sog. Eventualguthaben) verzichten darf.
Joseph Feninger hat sein damaliges Haus den Laufentaler Gemeinden vermacht. Diese haben über einen Verkauf und einen Umzug auf das heutige Lochbruggareal den damaligen Stiftungszweck in Form des neu gebauten Feningerspitals umgesetzt. Die 13 Laufentaler Gemeinden haben das neue Spital zusammen gebaut und gemeinsam betrieben.
Das 2018 vom Landrat, Regierung und der Laufentaler Verhandlungsdelegation gutgeheissene Konsenspapier sieht auf dem Spitalareal ein Gesundheitszentrum vor, welches auch die benötigte stationäre Rehabilitation anbietet. Bei der Feststellung, dass eine stationäre Rehabilitation im Laufental nötig ist, handelt es sich nicht um einen politischen Kompromiss, sondern um eine vom Kanton medizinisch begründete und objektivierte Feststellung zur Grundversorgung.
Die Laufentaler Delegation hatte 2018 freiwillig auf Chirurgie, Orthopädie, Frauenklinik und Gynäkologie verzichtet, damit im Gegenzug die Allgemeine Innere Medizin verbleiben kann zusammen mit der stationären Rehabilitation, die den geprüften regionalen Bedarf abdeckt.
Der Begriff „Spital“ beschreibt deshalb ein ambulantes Gesundheitszentrum mit einem zusätzlichen Angebot an nötigen regionalen, bedarfsorientierten stationären Leistungen, dies vor allem für ältere Menschen. Ein Spitalbetrieb also, wie ihn der Kanton und die Verhandlungsdelegation 2018 als sinnvoll und notwendig erachtet haben.
Das im Einkaufszentrum vorgesehene Gesundheitszentrum kann ausschliesslich ambulante Leistungen anbieten, hat einen zeitlich begrenzten Mietvertrag und kann jederzeit geschlossen werden. Es gibt keine kantonalen Garantien mehr für den dauernden Betrieb.
Der ursprünglich von der Laufentaler Delegation vorgesehene kommerzielle Partner MedBase ist bereits vor dem Projektstart abgesprungen.
Bei einem Ja zum Abriss des Spitals sind die Laufentaler dem KSBL ohne Mitbestimmungsrechte ausgeliefert.
Ein Nein kann die Frage, wo die Gesundheitsleistungen künftig angeboten werden, demokratisch und juristisch abschliessend regeln.
Das Konsenspapier sieht vor, dass die Mitbestimmung der Laufentaler mittels eines Verwaltungsrechtlichen Vertrages verbrieft wird und gute Lösungen gefunden werden können, welche der aktuellen Situation und den künftigen Anforderungen gerecht werden.
Wird die Feninger-Volksinitiative angenommen oder genehmigt der Landrat bei einem Rückkommen auf das Konsenspapier diese von ihm gutgeheissene Lösung, so kann auf diesem Areal ein entwicklungsfähiges Gesundheitszentrum entstehen.
Wie von der Laufentaler-Verhandlungsdelegation ursprünglich vorgesehen, soll das Gesundheitszentrum auf dem Lochbruggareal für gesundheits- und pflegenahe Dienstleistungen genutzt werden.
Bei der Feninger-Initiative handelt es sich um das wortgetreue Konsenspapier, welches vom Landrat, von der Regierung und von der Bevölkerung bereits mit einer Zweidrittels-Mehrheit genehmigt wurde. Ähnliche Abstimmungen wie „Quellenrettung“ oder „Läufelfingerli“ waren erfolgreich und wurden vom Baselbieter-Stimmvolk angenommen.
Im Anschluss die Dokumente, die bisher vom Kanton unter Verschluss gehalten wurden. Sie widerlegen, die auf der Webseite der Stadt-Laufen veröffentlichten Behauptungen.
„Der Landrat fasste politisch diesen Schliessungsentscheid; der Stadtrat Laufen hat damit nichts zu tun“.
Die Dokumente belegen schwarz auf weiss, dass diese Aussage des Stadtrats nachweislich falsch ist. Es war der damalige Stadtrat Laufen, der am 3. Juli 2019 die Regierung und das KSBL(!) zu einer gemeinsamen Sitzung einlud, an welcher ein mögliches Projekt in den „Bündten“ initiiert wurde.
Diese Sitzung wurde OHNE das Wissen der Laufentaler-Verhandlungsdelegation im Geheimen abgehalten. Die Verhandlungsdelegation wurde erst später darüber informiert.